DARM­STÄDTER  
  SOZIAL­HILFE­GRUPPE  

Ein Treffpunkt für alle Interessierten


Regelsätze

(jährlich aktualisiert)

Regelsätze bei ALG II und Grundsicherung 2020 (Ab: 1.1.2020):

(nach dieser Quelle)

Regel- bedarfs- stufe Für Betrag (€) (war 2019) (war 2018) (war 2017)
1 Alleinstehende / Alleinerziehende 432 424 416 409
2 Volljährige in Paaren / Bedarfsgemeinschaften 389 382 374 368
3 Erwachsene im Haushalt anderer 345 339 332 327
3 Regelleistung für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er 345 339 332 327
4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 328 322 316 311
5 Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 308 302 296 291
6 Kinder von 0 bis unter 6 Jahren 250 245 240 237

Allgemeine Infos


Info 68 — Die Darmstaedter Sozialhilfegruppe zum Tag der Arbeit 2019


Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2019 hatten auch wir wieder einen Stand auf dem Darmstädter Marktplatz:

Stand 2019 Mai
Repräsentation mit dem Wesentlichen.

Info 67 — Die Darmstaedter Sozialhilfegruppe zum Tag der Arbeit 2018


Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2018 hatten auch wir wieder einen Stand auf dem Darmstädter Marktplatz:

Stand 2018 Mai
Repräsentation mit dem Wesentlichen.

Info 66 — Miethöchstgrenzen in Darmstadt Stand 2018

Laut Jobcenter Darmstadt gelten ab 14.6.2017 folgende Richtwerte. Basis ist der aktualisierte Mietspiegel 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Richtwerte in Euro

Personen im Haushalt  Miethöchstgrenzen 
Grundmiete inkl.
Betriebskosten
ohne Heizung
Änderung seit 
letzter Regelung
von 2014
1 508,00 + 46,00
2 539,00 - 6,00
3 646,00 - 7,00
4 811,00 + 34,00
5 902,00 - 2,00
6 1045,00 + 9,00
7 1162,00 - 12,00
8 1305,00 - 10,00
Jede weitere Person 30,00 0,00

Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt an die Stelle der Miete die monatliche Belastung (außer Tilgungsraten), wobei hier die gleichen Höchstgrenzen gelten wie für Mietwohnungen.

Sonderregelung:

Bei Alleinerziehenden, alleinerziehenden Schwangeren und Schwangeren wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.

Für jedes Kind für das im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts eine Übernachtungsmöglichkeit in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils zur Verfügung gestellt werden muss, erhöht sich die Miethöchstgrenze um 44,00 Euro.

Beispiele:

  • Alleinerziehende/r mit 1 Kind:
    Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen

  • Alleinerziehende mit 1 Kind, die schwanger ist:
    Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 4 Personen

  • Schwangere:
    Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen


Info 64 — Miethöchstgrenzen in Darmstadt seit 1.Aug.2014

Durch Magistratsbeschluss gelten ab 1.8.2014 folgende Richtwerte. Basis ist der aktualisierte Mietspiegel 2014 der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Richtwerte in Euro

Personen Miethöchstgrenzen
Grundmiete inkl. Betriebskosten
ohne Heizung
Änderung
seit letzter Regelung
von 2010
1 462,00 + 67,00
2 545,00 + 73,00
3 653,00 + 99,00
4 777,00 +123,00
5 904,00 +166,00
6 1036,00 +265,00
7 1174,00 +371,00
8 1315,00 +475,00
Jede weitere Person 30,00 0,00

Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt an die Stelle der Miete die monatliche Belastung (außer Tilgungsraten), wobei hier die gleichen Höchstgrenzen gelten wie für Mietwohnungen.

Sonderregelung:

Bei Alleinerziehenden, alleinerziehenden Schwangeren und Schwangeren wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.

Für jedes Kind für das im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts eine Übernachtungsmöglichkeit in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils zur Verfügung gestellt werden muss, erhöht sich die Miethöchstgrenze um 44,00 Euro.

Beispiele:

  • Alleinerziehende/r mit 1 Kind:
    Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen

  • Alleinerziehende mit 1 Kind, die schwanger ist:
    Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 4 Personen

  • Schwangere:
    Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen


Info 63 — Die Darmstaedter Sozialhilfegruppe zum Tag der Arbeit 2014


Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2014 hatten auch wir einen Stand auf dem Darmstädter Marktplatz:

Stand 2014
Reduziert aufs wesentliche

Info 62 — Miethöchstgrenzen in Darmstadt
seit 1. Sept. 2010

Durch Magistratsbeschluss vom 25.8.2010 gelten folgende Richtwerte. Basis ist der Mietspiegel 2010 der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Personen Miethöchstgrenzen
Grundmiete inkl. Betriebskosten
ohne Heizung
1 395,00
2 472,00
3 554,00
4 654,00
5 738,00
6 771,00
7 803,00
8 840.00
Jede weitere Person 30,00

Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt an die Stelle der Miete die monatliche Belastung, wobei hier die gleichen Höchstgrenzen gelten wie für Mietwohnungen.

Sonderregelung: Bei Alleinerziehenden, alleinerziehenden Schwangeren und Schwangeren wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.

Beispiele:

  • Alleinerziehende/r mit 1 Kind: Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen
  • Alleinerziehende mit 1 Kind, die schwanger ist: Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 4 Personen
  • Schwangere: Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen


Info 60 — Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus:

  • Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Leistungen für die Schülerbeförderung
  • Leistungen für die Lernförderung
  • Leistungen für das Mittagessen
  • Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Nur bis 18 Jahre)

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich Personen unter 25 Jahre Anspruch, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhält:
    beim Jobcenter Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 3
  • Wer Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII und Asylblg erhält:
    beim Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen (vorher Fachdienst für besondere Soziale Hilfen), Frankfurter Str. 71.

Antragsformular zum Bildungs- und Teilhabepaket (PDF)

Informationen des Darmstädter Sozialamts zum Bildungs- und Teilhabepaket


Info 59 — Keiner muss allein zum Amt!

Keiner muss allein zum Amt!

Wir verstehen uns als Plattform für Ideenaustausch und Ort individueller Beratung für erwerbslose und interessierte Menschen. Für uns sind sozialstaatliche Leistungen eben kein Gnadenakt, sondern Rechtsanspruch - Hilfebedürftige bei der ARGE sind keine Kunden, sondern BürgerInnen.

Ziel der Darmstädter Sozialhilfegruppe ist es, dazu beizutragen, dass die Rechte von Menschen in Darmstadt auch auf dem Arbeitsamt, der ARGE und dem Sozialamt gewahrt werden.

Genau hier gibt es einiges zu tun. Behördengänge sind für Betroffene oft anstrengend und mit viel Stress verbunden, gerade, wenn es um Gesundheit Unterkunft oder Geld geht, sollte niemand alleine dastehen. Die Sozialhilfegruppe sucht deshalb Menschen, die andere auf ämter und ähnliches, z.B. Die ARGE begleiten wollen.

Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Notwendige Kentnisse vermitteln wir gern und stehen auch als Ansprechpartner für Aktive und Interessierte zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an! Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen.


Info 55 — Schulmittelbeihilfe und Fahrtkostenerstattung.

Informationen zur Schulmittelbeihilfe in Darmstadt

Familien mit schulpflichtigen Kindern zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr, die laufende Leistungen nach dem SGB II (ALG II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, sollten einen Antrag auf Schulmittelbeihilfe stellen. Folgende Beihilfsbeträge werden gewährt:

• Beihilfe zur Einschulung: pauschal 80,00 €
• Beihilfe je Schuljahr: pauschal 50,00 €

Wird die Beihilfe bei Einschulung gewährt, kann in diesem Jahr nicht zusätzlich die Beihilfe je Schuljahr beantragt werden. Zuständig sind:

• Die ARGE Darmstadt für Leistungsempfänger nach dem SGB II (ALGII)
• Das Sozialamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

Anspruch auf Fahrtkostenerstattung

Das Bundessozialgericht hat am 6. Dezember 2007, Az. B14/7b AS 50/06 R folgendes Urteil bezüglich der Fahrtkosten zur ARGE gefällt: —žNehmen ALG II-Empfänger einen Pflichttermin bei Behörden wahr, haben Sie ein Recht auf die Erstattung auch geringster Fahrtkosten.—œ Stellen Sie einen Antrag auf die Erstattung Ihrer Fahrtkosten!


Info 54 — Ihr Recht auf Beratung - die Beratungspflicht durch ARGE und Sozialamt.

Mein Recht auf Beratung

§ 14, SGB I Beratungspflicht
—žJeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.—œ

Was bedeutet der § 14, SGB I für mich?

• Jeder hat das Recht auf ausführliche Beratung: auch Ausländer und Staatenlose.
• Die Beratung muss zutreffend, vollständig und unmissverständlich sein.
• Die Gesetzeswortlaute müssen Ihnen verständlich erläutert werden.
• Die Beratung zeigt Ihnen den Weg, wie Sie zu den Ihnen gesetzlich vorgesehenen Leistungen gelangen.
• Die Beratung darf nicht unter Hinweis auf den Verwaltungsaufwand veweigert werden (z.B. das Ablehnen von Berechnungen)
• Leistungsträger sind z.B.: ARGE, Sozialamt, Agenturen für Arbeit und sonstige Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, Kreisagentur für Beschäftigung Landkreis Darmstadt-Dieburg, u.a.

Konkret:
• Sie benötigen Hilfestellung beim ausfüllen Ihres Formulars? Bitten Sie Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter um Hilfe!
• Sie verstehen Ihren Bescheid nicht? Lassen Sie sich den Bescheid von Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter erklären!
• Sind Ihnen die Berechnungen unklar? Gehen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter durch!

Sie möchten Ihren Bescheid überprüfen lassen?
Wir beraten Sie gerne
Donnerstags von 14.15 bis 15.30 Uhr

Sie möchten aktiv mitarbeiten?
Kommen Sie zu unseren Gruppetreffen
Donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr


Info 51 — 2. Auflage der Hartz IV-Fibel für Eltern und Kinder.

Die Hartz-Gesetze sind in Darmstadt genauso kompliziert wie überall in Deutschland. Auch hier gibt es Familien- und Kinderarmut. Bei uns gibt es jetzt die aktualisierte Darmstädter-Dieburger Hartz IV-Fibel für Eltern und Kinder, 2. Auflage. Sie macht die sog. Hartz-Gesetze nicht nur verständlich für Darmstadt und den Landkreis ist sie der Wegweiser durch die lokale Verwaltung, den sich anschließ enden Gesetzesdschungel und das Beratungsangebot vor Ort.
Experten, interessierte Laien und Betroffene kommen nicht um sie herum.

Bezug zum Selbstkostenpreis von 3,50 EUR über: Darmstädter Sozialhilfegruppe, Schloßgartenplatz 5 oder Caritasverband Darmstadt e.V. Allgemeine Lebensberatung, Heinrichstraße 32 A, 64283 Darmstadt, Telefon 06151.999-110.

REGELLEISTUNGEN BEI ALG II UND SOZIALGELD.
Alleinstehende und Alleinerziehende 345 EUR

Partner (§ 7 Abs. 3 Nr. 3: Ehe-, eheähnliche, eingetragene Lebensgemeinschaft)
• beide volljährig 311 EUR + 311 EUR
• einer volljährig, einer minderjährig 345 EUR + 276 EUR

• Kinder von 0 bis 13 Jahre 207 EUR
• Kinder von 14 bis 18 Jahre 276 EUR
• Erwerbsfähige (Kinder 15 bis 24) 276 EUR
• im Eltern(teil) / Partnerhaushalt 276 EUR
• im eigenen Haushalt bei Umzug ohne Trägerzustimmung 276 EUR
• im eigenen Haushalt bei Umzug mit Trägerzustimmung wie oben
Alleinstehende / Alleinerziehende oder Partner 345 EUR ❙ 311 EUR ❙ 276 EUR

|nach oben|

MEHRBEDARF-WEM STEHT ER UNTER ANDEREM ZU?

• Schwangere:
17% von der Regelleistung erhalten Schwangere ab Beginn der 13. Woche (entsprechend der maßgeblichen Regelleistung, z.B.: Alleinstehende = 59 EUR):

    • Alleinerziehende:
  • 1 Kind unter 7 Jahre: 36 % von 345 EUR = 124 EUR
  • 1 Kind über 7 Jahre: 12 % von 345 = EUR 41 EUR
  • 2 Kinder unter 16 Jahre: 36 % von 345 EUR = 124 EUR
  • 2 Kinder, davon mindestens 1 Kind über 16 Jahre: 24 % von 345 = EUR 83 EUR
  • 3 Kinder: 36 % von 345 = EUR 124 EUR
  • 4 Kinder: 48 % von 345 = EUR 166 EUR
  • 5 Kinder und mehr: 60 % von 345 EUR = 207 EUR

Neue Höchstgrenzen für Mieter in Darmstadt als PDF-Download

|nach oben|


Info 50 — Personalausweis, geschickt beantragt.

Personen, die in Darmstadt Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII (z.B. ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung) beziehen, können einen Personalausweis beantragen, ohne dafür bezahlen zu müssen.

Das geht so: Neben einem aktuellen Lichtbild und dem alten Personalausweis brauchen Sie einen gültigen Bescheid von der ARGE Darmstadt, bzw. vom Sozialamt. Den Bescheid legen Sie bei Antragstellung vor, er wird auf seine Gültigkeit überprüft und anschließend erhalten Sie den Abholschein für Ihren neuen Personalausweis. Liegt also ein gültiger Bescheid über Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII vor, sind alle sonstigen Voraussetzungen für die Antragsstellung erfüllt, aber Sie haben keinen gültigen Reisepass, dann entstehen Ihnen als Bürger der Stadt Darmstadt keine Kosten für einen neuen Personalausweis. Wenn Sie über einen gültigen Reisepass verfügen, steht Ihnen kein ermäßigter Personalausweis zu, da Sie sich mit Ihrem Reisepass ausweisen können. Leider scheinen einige der zuständigen Beamten im Einwohnermeldeamt den Begriff der Bedürftigkeit nicht verstanden zu haben. Bei Erhebung von Kosten trotz Vorlage eines gültigen Bescheids nach SGB II bzw. SGB XII empfiehlt es sich Widerspruch einzulegen. Im Gegensatz zur Meinung dieser überforderten Staatsdiener liegt die Kostenerstattung (in Darmstadt) bei Vorlage eines gültigen Bescheids nicht in einem irgendwie gearteten Ermessensspielraum. Die Kosten sind zu erlassen.


Info 48 — Zum angemessenen Umgang mit Behörden.

–Als Mensch in diesem Staat haben Sie ein Recht auf Grundsicherung, falls Sie diese nicht selbst erbringen können (z. B. bei Arbeitslosigkeit).

–Auch wenn Sie erwerbstätig sind, ALG I beziehen oder ihre Rente bekommen, stehen Ihnen möglicherweise weitere Leistungen (ergänzendes ALG II, Grundsicherung, usw.) zu. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung usw. müssen nicht zurückgezahlt werden.

–Haben Sie etwas Geld gespart, dann heißt das noch lange nicht, dass sie das Angesparte erst vollständig aufbrauchen müssen, bevor Sie einen Antrag auf öffentliche Leistungen bzw. Zuschüsse stellen können.

–Wer auf seine verfassungsmäßig verbrieften Rechte verzichtet, tut weder sich, noch dem Staat oder der Gesellschaft etwas Gutes. Im Gegenteil. Also nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch.

–Wir prüfen gern, ob Sie Ansprüche haben. Kostenlos. Kommen Sie doch vorbei und bringen Sie Ihre Unterlagen mit.

ZUM ANGEMESSENEN UMGANG MIT BEHÖRDEN.
Ein Brief vom Amt - ein Brief ans Amt.

Legen Sie sich Ordner für behördliche Korrespondenz an, in denen Sie alles vom Amt sorgfältig abheften. Werfen Sie unliebsame Post nicht einfach weg! Eine große Tasche, in der Post aufbewahrt wird ist zwar ein Anfang, aber ein sorgfältig geführter Ordner macht den Unterschied. Schreiben Sie in die obere rechte Ecke das Eingangsdatum des Briefes. Behalten Sie bei wichtigen Briefen auch den Umschlag und heften Sie beide zusammen ab. An ihm lässt sich oftmals das Bearbeitungsdatum der Post lesen, sodass rückdatierte Briefe leicht enttarnt werden können. Lesen Sie den Brief langsam und sorgfältig, ruhig auch mehrmals. So vermeiden Sie Missverständnisse. Schreiben Sie einen Brief ans Amt, vergessen Sie das Datum nicht. Nummerieren Sie die Seiten durch (z. B.: 2/5 – Seite 2 von insgesamt 5 Seiten). Legen Sie Unterlagen bei, dann zählen Sie sie im Anschreiben auf und nummerieren Sie auch diese durch.

Verschicken Sie niemals Originale! Legen Sie dem Brief nur Kopien bei. Auf Verlangen können Sie die Originale auf dem Amt vorzeigen, doch wenn Sie gehen, nehmen Sie Ihre Originale wieder mit. Schicken Sie nie unverlangt Unterlagen zu. Das macht den Leuten auf dem Amt nur unnötig Arbeit. Außerdem gehen viele Dinge, die Sie betreffen, das Amt gar nichts an. Kopieren Sie jeden Brief ans Amt bevor Sie ihn abschicken, und heften Sie ihn in Ihren Ordner. Das hilft Ihnen vor Gericht Ihre Korrespondenz glaubhaft zu machen und Sie behalten den überblick darüber, was Sie dem Amt bereits geschickt haben.

Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Brief auch rechtzeitig ankommt, dann geben Sie ihn am Empfang des Amtes ab und bitten Sie das dortige Personal den Brief mit einem Eingangsstempel zu versehen. Telefonate und persönliche Vorsprachen auf dem Amt Telefonieren hat seine Vorteile – oft können Probleme schnell und unbürokratisch gelöst werden. Wenn Sie jedoch lieber in aller Ruhe prüfen wollen was zu tun ist, dann bleiben Sie bei schriftlichem Verkehr und bitten Sie Ihren Sachbearbeiter, Ihnen seine Anfrage zuzusenden. Mit persönlichen Vorsprachen verhält es sich ähnlich wie mit Telefonaten, nur dass mehr Zeit eingeplant werden muss. Seien Sie lieber 15 min. früher als 5 min. zu spät da, und bringen Sie die geforderten Unterlagen mit. (Auch Originale, die können auf dem Amt kopiert werden.) Bringen Sie jemanden zur Unterstützung /als Zeugen mit. Stellen Sie sich auf Warten ein, bleiben Sie ruhig und entspannt. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen von Ihnen verlangt werden dürfen, dann sorgen Sie dafür, dass man Ihnen ein Schriftstück (keinen Notizzettel) mitgibt oder zuschickt, in dem die Unterlagen gefordert und aufgelistet werden.

So wissen Sie genau was Sie zuschicken sollen und können nichts vergessen. Sollte man von Ihnen etwas eingefordert haben, das nicht notwendig ist oder eingefordert werden darf, dann haben Sie es wenigstens schriftlich und können dagegen besser vorgehen. Grundsätzliches: Bleiben sie immer höflich und ruhig, auch wenn Ihnen nicht danach ist. Jeder ist mal mit den Nerven runter. Haben Sie Verständnis, wenn es Ihrem Gegenüber auf dem Amt auch nicht anders ergeht als Ihnen. Seien Sie Diplomat in eigener Sache. Drohen Sie nicht. Können Sie Ihr Ziel nicht erreichen, wird Ihnen das mit Unhöflichkeiten auch nicht gelingen! Widersprüche und juristische Wege sind hier erfolgsversprechender.

Bei Erstantrag auf Arbeitslosengeld 2 (ALG II) brauchen Sie:
–Erstantrag bei der ARGE holen
–Erinnerungsblatt, was alles benötigt wird, bei der ARGE holen

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Mietvertrag
  • Mietquittung der letzten 3 Monate
  • Heizkostennachweis
  • Krankenkassennachweis
  • Rentenversicherungsnummer/-nachweis
  • Vermögensnachweis

Nachweis über Ihre Einkünfte/Einnahmen: Kindergeld, Wohngeld, Lohnzettel, Renten, Unterhalt, UVG.
Die ARGE gibt Ihnen auch gern eine Aufzählung darüber, was Sie mitbringen müssen.


Info 47 — Erwerbsfreibetrag.

Änderung des Freibetrages für Erwerbstätigkeit (§ 30 SGB II)

Ab 1. Oktober erhalten ALG II Empfänger beim Hinzuverdienst einen Freibetrag von 100 Euro plus 20% des Bruttoeinkommens von 100 Euro bis 800 Euro 10% des Bruttoeinkommens von über 800 Euro bis 1.200 Euro

(für Empfänger mit einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt die Grenze auf 1.500 Euro).
Das heißt, die ersten 100 Euro kann man komplett behalten. Für weiteres Einkommen gibt es die zusätzlichen Absetzbeträge.

Bei einem Hinzuverdienst von 400 Euro kann man demnach 160 Euro behalten.
Bei 800 Euro sind es 240 Euro ( 100 Euro + 20% von 700 Euro = 140 Euro ) und
bei 900 Euro sind es 250 Euro ( + 10% von 100 Euro ).

Wichtig:

Diese Regelung tritt ab dem 1. Oktober erst mit einem neuen Bescheid in Kraft. Es bedarf eines unregelmäßigen Einkommens oder einer neuen Adresse oder irgendeiner änderung in der ALG II Berechnung.

Auch wurden die Absetzbeträge ( z. B. für Werbungskosten, Beträge für private Versicherungen, Beiträge zu Riester-Rente ) § 11 SGB II durch einen Grundbeitrag in Höhe von 100 Euro ersetzt.


Info 46 — Regelsatzkürzung durch Hartz IV.

Monatliche Aufwandbeträge zur Ermittlung der (Eck-) Regelleistungen
(Stand 1. Januar 2005)

Von 345 Euro müssen alle Ausgaben für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf einschießlich Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bestreiten. Dazu gehören »in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine teilnahme am kulturellen Leben«. (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB XII). Ferner müssen Sie nahezu alle Ausgaben für Kleidung und Hausrat außer denen für die Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung bestreiten. Sie sind ab 2005 im Regelsatz enthalten.

Nahrungsmittel, Getränke, Genussmittel:
132,51 Euro v. H. 38,41 Euro

Bekleidung und Schuhe:
34,08 v. H. 9,88 Euro

Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung:
26,83 Euro v. H. 7,78 Euro

Möbel, Energie, Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt und deren Instanhaltung:
27,73 Euro v. H. 8,04 Euro

Gesundheitspflege und Körperpflege:
13,19 Euro v. H. 3,82 Euro

Verkehr:
19,18 v. H. 5,56 Euro

Nachrichtenübermittlung:
22,35 Euro v. H. 6,48 Euro

Freizeit, Unterhaltung, Kultur:
38,66 Euro v. H. 1,20 Euro

Beherbergungs- und Gaststättenleistung:
10,31 Euro v. H. 2,99 Euro

Andere Waren und Dienstleistungen:
20,16 Euro v. H. 5,84 Euro

Insgesamt:
345,00 Euro v. H. 100,00 Euro

Siehe Rubrik Regelsätze Regelleistungen ab 1. Januar 2005 bei ALG II und Sozialgeld.

Quelle: Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II ) Grundsicherung für Arbeitssuchende: Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A bis Z.
Buch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende: Brühl / Hofmann


Info 45 — Grundsicherung — Welche Leistungen stehen mir zu?

Durch die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hartz IV Regelung ergeben sich einschneidende änderungen. Die ehemalige Sozialhilfe, die meisten einmaligen Beihilfen und die Arbeitslosenhilfe wurden abgeschafft. Nun gibt es dafür die sogenannte Grundsicherung die sowohl das Sozialgeld als auch das Arbeitslosengeld II beinhaltet.

Die Grundsicherung teilt sich in erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen auf. Erwerbsfähige bekommen nach SGB II ihr Geld von der Agentur für Arbeit. Nicht erwerbsfähige Menschen (wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann) erhalten nach SGB XII ihr Geld weiterhin vom Sozialamt.

Doch wir, die Darmstädter Sozialhilfegruppe, sind auch weiterhin für alle Ratsuchende – egal ob Sozialgeld oder ALG II, Berechnung der Ihnen zustehenden Ansprüche bzw. kontrollieren der Bescheide oder alle anderen anstehenden Fragen – da!

Siehe Rubrik Regelsätze Regelleistungen ab 1. Januar 2005 bei ALG II und Sozialgeld.


Info 43 — Gesundheitsreform: Was muss gezahlt werden?

Durch die am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsreform wird gesetzlich Versicherten kräftig in die Tasche gegriffen. Menschen die viel Geld verdienen sind meistens privat versichert. Sie müssen keine Praxisgebühr und Zusatzkosten bei Medikamenten zahlen. Die Einnahmen der gut verdienenden Privatversicherten fehlt in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten, deshalb funktioniert das System immer weniger und wird teurer.

Was muss gezahlt werden?
Sozialhilfeempfänger müssen 2% ihres Einkommens für Praxisgebühren, Medikamente, Krankenhauskosten und Kuren zuzahlen. Das sind 71,28 Euro im Jahr.

Wer chronisch krank ist, bezahlt nur 1% des Einkommens. Das sind 35,64 Euro im Jahr. Um als chronisch Kranker anerkannt zu werden, muß man sich bei seiner Krankenkasse einen Vordruck für ein ärztliches Attest abholen. Der Sozialhilfebescheid muß als Einkommensnachweis vorgelegt werden.

Hat man die 71,- Euro bzw. 35,50 Euro an Praxis-, Medikamentengebühren usw. bezahlt, wird man von weiteren Zahlungen freigestellt. Dafür muss man aber alle Quittungen und Kassenzettel bei der Krankenkasse vorlegen. Wer die Quittungen verschlampt, muss weiter selbst zahlen! Wichtig ist, dass auf den Quittungen immer genau vermerkt ist, ob das Medikament rezeptpflichtig ist. Um doppelte Praxisgebühren zu vermeiden, sollte man sich vor dem Besuch eines Facharztes immer erst eine überweisung des Hausarztes geben lassen (außer Zahnarzt). Vollkommen abgeschafft hat die Bundesregierung das Entbindungsgeld, die Bezahlung von Brillen, das Sterbegeld und die Kosten für die Sterilisation.


Info 42 — Ist gesunde Ernährung mit Sozialhilfe möglich?

Ernährung soll sicherstellen, daß sich die Zellen des Körpers aus »vollen Regalen« bedienen können. Wenn beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe fehlen können ganze »Produktionszweige«lahmgelegt werden. Gerade sie werden an zentralen Schaltstellen benötigt. Und wenn sie fehlen, ist das, als ob im Stadtverkehr die Ampeln alle auf Rot springen.

ERNÄHRUNG UND ARMUT:

Gesunde Ernährung ist auch eine Frage des Geldes. Versuchen Sie doch einfach mal Ihre Ernährung (Nahrungsmittel, Getränke und Verzehr außer Haus) in Höhe des Sozialhilferegelsatzes zu halten:

Haushaltsvorstand und Alleinstehende:
€ 140,18 mtl. oder € 4,61 tgl. Haushaltsangehörige bis 6 Jahre
€ 70,33 mtl. oder € 2,31 tgl. bei Alleinerziehenden
€ 76,94 mtl. oder € 2,53 tgl. Haushaltsangehörige von 7 bis 13 Jahre
€ 91,10 mtl. oder € 2,99 tgl. Haushaltsangehörige von 14 bis 17 Jahre
€ 126,02 mtl. oder € 4,14 tgl. Haushaltsangehörige über 18 Jahre
€ 112,34 mtl. oder € 3,69 tgl.

REICHE UND ARME:
Wellness / überlebenskampf.
Goldzähne / Zahnlücken.
Massagen / Verspannungen.
Medikamente / Schmerzen.
Vorsorgekur / Bleiben zu Hause.
Brille / Gucken in die Röhre.
Hörgerät / Kriegen nichts mehr mit?


Info 41 — Sozialhilfe-Erhöhung bleibt hinter der Inflationsrate zurück.

Um zwei bis drei Euro steigen zum 1. Juli 2003 die Sozialhilfe-Regelsätze. Das Existenzminimum im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt für einen Haushaltsvorstand künftig 297 Euro. Davon muß der Lebensunterhalt (ohne Miete aber einschließlich Stromkosten) bestritten werden. Damit bleibt auch in diesem Jahr die Erhöhung der Sozialhilfe hinter der Inflationsrate zurück.

Das bedeutet einen erneuten Kaufkraftverlust für diejenigen, deren Einkommen ohnehin nicht zum Auskommen reicht. Die Umverteilung von gesellschaftlichen Reichtum von armen Menschen zu denen, die sowieso schon mehr als genug haben, geht unverändert weiter. Nicht nur die Gehälter von Spitzenmanagern stiegen die letzten Jahre um bis zu 458 %, auch die aktuelle Steuerreform ab 2004 bringt den Spitzenverdienern Steuererleichterungen von mehreren tausend Euro jährlich, während Menschen mit geringen Einkommen nur einige mickrige Euros weniger zahlen müssen.

Dabei sind es gerade Sozialhilfeberechtigte und Geringverdiener, die durch fehlendes Geld zunehmend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden: Durch Steuersenkungen für die Reichen ist weniger Geld in den Staatskassen. Dann wird an staatlichen Aufgaben gespart: Stadtbüchereien geschlossen (Frankfurt am Main), Gelder für Jugendhäuser gekürzt, Einsparungen bei der Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenhilfe abgeschafft, Sozialer Wohnungsbau eingestellt und noch vieles mehr.

Die Gutverdiener trifft dies alles wenig, sie versichern sich privat, kännen sich ihre Bücher kaufen und brauchen sie nicht zu leihen, können sich leisten ihre Gesundheitsversorgung zu bezahlen. Kurzum: Reiche können sich einen armen Staat leisten. Sie leiden ja nicht darunter.

Deshalb müssen die Betroffenen dieser Sozialkürzungen Widerstand dagegen organisieren, denn ohne Protest wird alles noch schlimmer werden. Nur durch organisierten Widerstand in Initiativen, nur gemeinsam kännen wir etwas erreichen. Daher laden wir Sie recht herzlich ein, bei uns in der Darmstädter Sozialhilfeinitiative mitzuarbeiten.


Info 40 — Sozialhilfe: Wann? Wie? Wo?

Sozialhilfe kann in finanziellen Notlagen beantragt werden, wie z. B:

Arbeitlosigkeit, Alleinerziehung (Mütter, Väter, auch minderjährig), dauerhaft eingeschränkter Arbeitskraft, Behinderung, geringem Arbeitseinkommen und Sozialhilfeberechnung:

+ Regelsatz pro Person
+ Miete und Heizkosten
= Summe des Bedarfs

Angerechnet werden alle Einkommen, wie z. B:
Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld bzw. - hilfe, Rente oder Arbeitseinkommen. Falls ein Restbetarg bleibt, wäre dies der zu gewährende Sozialhilfebetrag. Neben dem Einsatz des Einkommens wird verlangt, dass das Vermögen verbraucht bzw. veräußert wird, bevor Sozialhilfe beansprucht werden kann. Ausgenommen ist lediglich nicht verwertbares Vermögen und Schonvermögen (z. B. Haushaltsvorstand 1.279 Euro)

WICHTIG: Erziehungsgeld und Pflegegeld (für Angehörige 1. Grades) darf nicht als Einkommen angerechnet werden.

WO BEANTRAGE ICH SOZIALHILFE?

Magistrat der Stadt Darmstadt, Sozialamt, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt. Dort gibt es als Anlaufstelle die Erstberatung (öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

Zur Erstberatung müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis mitbringen. Nach der Erstberatung wird Ihnen ein Sozialarbeiter zugeteilt, mit dem Sie einen Gesprächstermin vereinbaren können. Sollte sich nach mehrmaligem Versuch diese Telefonnummer zu erreichen niemand melden, so erreichen Sie über die Rufnummer 131 die Stadtverwaltung. Dort können Sie sich mit den zuständigen Sachgebietsleiter verbinden lassen. Wir empfehelen Ihnen, Anträge auf laufende oder einmalige Leistungen nach BSHG immer schriftlich zu stellen (Kopie für eigene Unterlagen nicht vergessen).

WAS KANN ICH ALLES FRAGEN?

Sie können grundsätzlich alles fragen, da Sie ein Recht aus Beratung haben. Das Sozialamt muss Sie beraten - § 9 BSHG - und Ihnen alle weiteren Schritte nennen, um Ihr Recht auf Sozialhilfe zu überprüfen. Diese wären u.a. Anträge stellen, benötigte Unterlagen vorlegen. Sie bekommen einen Vordruck, der die nötigen Informationen enthält.

In akuten Notlagen kann man Unterlagen auch nachreichen und das Sozialamt muss sofortige Hilfe leisten. Wenn Sie auf ein Schreiben oder einen Antrag länger als 3 Monate keine Rückmeldung bekommen haben, gibt es die Möglichkeit einer Untätigeitsklage (Verwaltungsgericht).


Info 38 — Einmalige Leistungen.

Wenn Sie Sozialhilfe bekommen können Sie folgende einmalige Leistungen beantragen: Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren (GEZ).

Einen Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren beim Pförtner im Stadthaus, Frankfurter Straße 71 abholen und ausfüllen. Unter Telefon: 06151.13 25 23 oder 06151.13 21 81 einen Termin vereinbaren oder hier als Download abrufen.

Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ als PDF-Download

Telefongebührenermäßigung:

Mit der erteilten GEZ-Befreiung in den Telekon-Laden gehen und die Ermäßigung der Telefongebühren beantragen. Ermäßigt sind die Gebühren der Telefongespräche, die über die Telekom geführt werden. Ermäßigte Monatskarte für die HEAG wird wie die GEZ-Befreiung beantragt.

KOSTEN BEI KLASSENFAHRTEN:

Beim Schulsekretariat rechtzeitig (6 Wochen vorher) einen Antrag auf »Gewährung einer Beihilfe zur Finanzierung von Klassen- und Studienfahrten« abholen und ausfüllen, und dort wieder abgeben. Dann erfolgt die Zusage oder Ablehnung des Schulamtes. Bei einem ablehnenden Bescheid einen Antrag auf die übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen. Auch ein eintägiger Ausflug wird erstattet.

SCHULBEIHILFE:

Auf Antrag vor Schuljahresbeginn 30,68 Euro. Auch für Schultüte und Schulranzen werden Beihilfen gewährt. Kosten, die die Pauschale von 30,68 Euro überschreiten werden auf Antrag und mit Nachweis von der Schule ebenfalls erstattet, z. B. zusätzlich geforderte Schulmaterialien. Essensgeldermäßigung für den Kindergarten und Hort (Siehe Info 37 ///). Kosten für die Wohnungsrenovierung: wenn diese laut Mietvertrag notwendig ist.

ACHTUNG:

Personen ab 65 Jahren erhalten über das Darmstädter Seniorenticket extra Ermäßigungen. Informationen unter: Telefon, 06151.13 24 14 oder

06151.13 25 05. Dieses Info kann nur einen überblick geben. Bei weiteren Fragen besuchen Sie uns! Siehe Rubrik das Team.


Info 37 — Übernahme von Essenskosten in Kindergärten und -horten.

Ihr Kind besucht eine Tageseinrichtung und nimmt dort ein warmes Mittagessen ein. Die Essenskosten werden von Sozialamt auf Antrag zu zwei Dritteln übernommen. Der Antrag muss von den Eltern bei ihrem Sachbearbeiter beim Sozialamt gestellt werden. Sobald das Sozialamt eine Zusage zur Kostenübernahme erteilt hat, wird der Gesamtbetrag vom Sozialamt an die Kindertagesstätte gezahlt. Ein Drittel, das Ihre Kostenbeteiligung darstellt, wird bei der monatlichen Zahlung der Sozialhilfe an Sie einbehalten. Dieses Drittel entspricht dem im Regelsatz für das Mittagessen vorgesehenen Betrag, also Ihrer Ersparnis gegenüber der eigenen Verpflegung des Kindes.


Info 36 — Mitwirken in der Sozialhilfegruppe.

Ohne Unterstützung steht man auf dem Sozialamt manchmal ganz schön alleine da. Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Wie berechnet sich die Sozialhilfe? Was kann ich an Hilfe beantragen? Was darf das Sozialamt von mir verlangen? Muss ich Sozialhilfe später zurückzahlen?

Fragen, die in einer Gruppe mit anderen Sozialhilfeberechtigten viel besser zu klären sind. Hier gibt es Tipps & Tricks, konkrete Hilfe und auch die Planung von politischen Kampagnen zur Verbesserung und Erhöhung der Sozialhilfe.

Einiges haben wir schon erreicht:

  • Die 33% Ermäßigung auf die Heag-Monatskarten.
  • Die Erhöhung der Schulbeihilfe auf 30 Euro.
  • Die Einführung der monatlichen Kleidergeldpauschale.

Siehe Rubrik Regelsätze Regelleistungen ab 1. Januar 2005 bei ALG II und Sozialgeld.

Mitmachen lohnt sich also nicht nur für den eigenen Kopf, auch anderen ist damit geholfen. Einfach mal zu einem Kaffee vorbeikommen, jeden Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr in der Caritas-Sozialstation, Darmstadt, Schloßgartenplatz 5.

Wir freuen uns auf Euch!


Info 35 — Neue Höchstbeträge für die Mieten in Darmstadt ab 07.11.2006

Infolge unseres unermüdlichen Einsatzes (und des BSG-Urteils vom 07.11.2006) wurde die Angemessenheit von Wohnraum in Darmstadt dem örtlichen Wohnungsmarkt angepasst, sprich angehoben. Die neuen Miethöchstgrenzen: Weiterhin gilt, im Einzelfall sind auch höhere Unterkunftskosten (z.B. Miete) angemessen, wenn begründeter Bedarf besteht. Nur in Darmstadt gilt außerdem: Bei Alleinerziehenden, allein erziehenden Schwangeren und Schwangeren wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.

Wohngeldtabelle (für Darmstadt) als PDF-Download.


Links

Linksammlungen aus den Bereichen Soziales, Beratung sowie verwandten Gebieten.


Logo

Buchtipps


  • Arbeitslosenprojekt TuWas
    Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
    Der Rechtsratgeber zum SGB II
    10. Auflage, Stand: 1. Januar 2014
    Fachhochschulverlag
    ISBN 978-3-943787-14-6
    18,00 €
  • Frank Jäger und Harald Thomé
    Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z
    27. Auflage, Stand: 1. Juli 2013
    ISBN 978-3-932246-65-4
    11,00 €
  • Albrecht Brühl / Albert Hoffmann
    Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuch II (SGB II)
    Fachhochschulverlag Frankfurt a.M.
    3. Auflage, Stand 1.6.2009
    ISBN-13. 978-3940087423
  • Christoph Butterwegge
    Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird
    Campus Verlag 2009
    ISBN-13. 978-3593388670
  • Christoph Butterwegge / Bettina Lösch / Ralf Ptak
    Kritik des Neoliberalismus
    VS Verlag für Sozialwissenschaften
    2007, ISBN-13. 9783531151861
  • Christoph Butterwegge
    Krise und Zukunft des Sozialstaates
    VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2005
    ISBN 0032-3470
  • Friedhelm Hengsbach SJ
    Das Reformspektakel - Warum der menschliche Faktor mehr Respekt verdient
    Herder Spektrum 2004
    ISBN 3-451-05544-9
  • Rainer Roth
    Nebensache Mensch - Arbeitslosigkeit in Deutschland
    DVS, 2003
    ISBN 3-932246-39X
  • Stefan Selke
    Schamland
    Econ Verlag 2013
    ISBN 9783430201520
    18,00 €
gehosted von
manitu