Allgemeine Infos
Info 68 — Die Darmstaedter Sozialhilfegruppe zum Tag der
Arbeit 2019
Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2019 hatten auch wir wieder einen
Stand auf dem Darmstädter Marktplatz:

Repräsentation mit dem Wesentlichen.
Info 67 — Die Darmstaedter Sozialhilfegruppe zum Tag der
Arbeit 2018
Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2018 hatten auch wir wieder einen
Stand auf dem Darmstädter Marktplatz:

Repräsentation mit dem Wesentlichen.
Info 66 — Miethöchstgrenzen in Darmstadt Stand 2018
Laut Jobcenter
Darmstadt gelten ab 14.6.2017 folgende Richtwerte.
Basis ist der aktualisierte Mietspiegel
2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Richtwerte in Euro
Personen im Haushalt |
Miethöchstgrenzen
Grundmiete inkl.
Betriebskosten
ohne Heizung |
Änderung seit
letzter Regelung
von 2014 |
1 |
508,00 |
+ 46,00 |
2 |
539,00 |
- 6,00 |
3 |
646,00 |
- 7,00 |
4 |
811,00 |
+ 34,00 |
5 |
902,00 |
- 2,00 |
6 |
1045,00 |
+ 9,00 |
7 |
1162,00 |
- 12,00 |
8 |
1305,00 |
- 10,00 |
Jede weitere Person |
30,00 |
0,00 |
Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
tritt an die Stelle der Miete die monatliche Belastung
(außer Tilgungsraten), wobei hier die gleichen Höchstgrenzen
gelten wie für Mietwohnungen.
Sonderregelung:
Bei Alleinerziehenden, alleinerziehenden
Schwangeren und Schwangeren
wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person
berücksichtigt.
Für jedes Kind für das im Rahmen der Ausübung des
Umgangsrechts eine Übernachtungsmöglichkeit in der Wohnung
des umgangsberechtigten Elternteils zur Verfügung gestellt
werden muss, erhöht sich die Miethöchstgrenze um 44,00 Euro.
Beispiele:
- Alleinerziehende/r mit 1 Kind:
Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen
- Alleinerziehende mit 1 Kind, die schwanger ist:
Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 4 Personen
- Schwangere:
Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen
Info 64 — Miethöchstgrenzen in Darmstadt seit 1.Aug.2014
Durch Magistratsbeschluss gelten ab 1.8.2014 folgende
Richtwerte. Basis ist der aktualisierte Mietspiegel
2014 der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Richtwerte in Euro
Personen |
Miethöchstgrenzen
Grundmiete inkl. Betriebskosten
ohne Heizung |
Änderung
seit letzter Regelung
von 2010 |
1 |
462,00 |
+ 67,00 |
2 |
545,00 |
+ 73,00 |
3 |
653,00 |
+ 99,00 |
4 |
777,00 |
+123,00 |
5 |
904,00 |
+166,00 |
6 |
1036,00 |
+265,00 |
7 |
1174,00 |
+371,00 |
8 |
1315,00 |
+475,00 |
Jede weitere Person |
30,00 |
0,00 |
Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
tritt an die Stelle der Miete die monatliche Belastung
(außer Tilgungsraten), wobei hier die gleichen Höchstgrenzen
gelten wie für Mietwohnungen.
Sonderregelung:
Bei Alleinerziehenden, alleinerziehenden
Schwangeren und Schwangeren wird ein zusätzlicher
Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.
Für jedes Kind für das im Rahmen der Ausübung des
Umgangsrechts eine Übernachtungsmöglichkeit in der Wohnung
des umgangsberechtigten Elternteils zur Verfügung gestellt
werden muss, erhöht sich die Miethöchstgrenze um 44,00 Euro.
Beispiele:
- Alleinerziehende/r mit 1 Kind:
Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen
- Alleinerziehende mit 1 Kind, die schwanger ist:
Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 4 Personen
- Schwangere:
Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3 Personen
Info 63 — Die Darmstaedter Sozialhilfegruppe zum Tag der
Arbeit 2014
Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2014 hatten auch wir einen Stand
auf dem Darmstädter Marktplatz:

Reduziert aufs wesentliche
Info 62 — Miethöchstgrenzen in Darmstadt
seit 1. Sept. 2010
Durch Magistratsbeschluss vom 25.8.2010 gelten folgende
Richtwerte. Basis ist der Mietspiegel 2010 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Personen |
Miethöchstgrenzen
Grundmiete inkl. Betriebskosten
ohne Heizung |
1 |
395,00 |
2 |
472,00 |
3 |
554,00 |
4 |
654,00 |
5 |
738,00 |
6 |
771,00 |
7 |
803,00 |
8 |
840.00 |
Jede weitere Person |
30,00 |
Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
tritt an die Stelle der Miete die monatliche Belastung,
wobei hier die gleichen Höchstgrenzen gelten wie für
Mietwohnungen.
Sonderregelung: Bei Alleinerziehenden,
alleinerziehenden Schwangeren und Schwangeren
wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person
berücksichtigt.
Beispiele:
- Alleinerziehende/r mit 1 Kind: Basis ist ist die
Miethöchstgrenze für 3 Personen
- Alleinerziehende mit 1 Kind, die schwanger ist: Basis
ist ist die Miethöchstgrenze für 4 Personen
- Schwangere: Basis ist ist die Miethöchstgrenze für 3
Personen
Info 60 — Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus:
- Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige
Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Leistungen für die Schülerbeförderung
- Leistungen für die Lernförderung
- Leistungen für das Mittagessen
- Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben (Nur bis 18 Jahre)
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich Personen unter 25 Jahre Anspruch, die eine
allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine
Ausbildungsvergütung erhalten.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhält:
beim Jobcenter Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 3
- Wer Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach
dem SGB XII und Asylblg erhält:
beim Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale
Hilfen (vorher Fachdienst für besondere Soziale Hilfen),
Frankfurter Str. 71.
➞ Antragsformular
zum Bildungs- und Teilhabepaket (PDF)
➞
Informationen des Darmstädter Sozialamts zum Bildungs- und
Teilhabepaket
Info 59 — Keiner muss allein zum Amt!
Keiner muss allein zum Amt!
Wir verstehen uns als Plattform für Ideenaustausch und Ort
individueller Beratung für erwerbslose und interessierte
Menschen. Für uns sind sozialstaatliche Leistungen eben kein
Gnadenakt, sondern Rechtsanspruch - Hilfebedürftige bei der
ARGE sind keine Kunden, sondern BürgerInnen.
Ziel der Darmstädter Sozialhilfegruppe ist es, dazu
beizutragen, dass die Rechte von Menschen in Darmstadt auch
auf dem Arbeitsamt, der ARGE und dem Sozialamt gewahrt
werden.
Genau hier gibt es einiges zu tun. Behördengänge sind für
Betroffene oft anstrengend und mit viel Stress verbunden,
gerade, wenn es um Gesundheit Unterkunft oder Geld geht,
sollte niemand alleine dastehen. Die Sozialhilfegruppe sucht
deshalb Menschen, die andere auf ämter und ähnliches, z.B.
Die ARGE begleiten wollen.
Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Notwendige Kentnisse
vermitteln wir gern und stehen auch als Ansprechpartner für
Aktive und Interessierte zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an! Helfen Sie uns, Ihnen zu
helfen.
Info 55 — Schulmittelbeihilfe und Fahrtkostenerstattung.
Informationen zur Schulmittelbeihilfe in
Darmstadt
Familien mit schulpflichtigen Kindern zwischen dem 6. und
15. Lebensjahr, die laufende Leistungen nach dem SGB II (ALG
II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, sollten einen
Antrag auf Schulmittelbeihilfe stellen. Folgende
Beihilfsbeträge werden gewährt:
• Beihilfe zur Einschulung: pauschal 80,00 €
• Beihilfe je Schuljahr: pauschal 50,00 €
Wird die Beihilfe bei Einschulung gewährt, kann in diesem
Jahr nicht zusätzlich die Beihilfe je Schuljahr beantragt
werden. Zuständig sind:
• Die ARGE Darmstadt für Leistungsempfänger nach dem SGB
II (ALGII)
• Das Sozialamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt für
Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung
Das Bundessozialgericht hat am 6. Dezember 2007, Az.
B14/7b AS 50/06 R folgendes Urteil bezüglich der Fahrtkosten
zur ARGE gefällt: —žNehmen ALG II-Empfänger einen
Pflichttermin bei Behörden wahr, haben Sie ein Recht auf die
Erstattung auch geringster Fahrtkosten.—œ Stellen Sie einen
Antrag auf die Erstattung Ihrer Fahrtkosten!
Info 54 — Ihr Recht auf Beratung - die Beratungspflicht
durch ARGE und Sozialamt.
Mein Recht auf Beratung
§ 14, SGB I Beratungspflicht
—žJeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und
Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung
sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend
zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.—œ
Was bedeutet der § 14, SGB I für mich?
• Jeder hat das Recht auf ausführliche Beratung: auch
Ausländer und Staatenlose.
• Die Beratung muss zutreffend, vollständig und
unmissverständlich sein.
• Die Gesetzeswortlaute müssen Ihnen verständlich erläutert
werden.
• Die Beratung zeigt Ihnen den Weg, wie Sie zu den Ihnen
gesetzlich vorgesehenen Leistungen gelangen.
• Die Beratung darf nicht unter Hinweis auf den
Verwaltungsaufwand veweigert werden (z.B. das Ablehnen von
Berechnungen)
• Leistungsträger sind z.B.: ARGE, Sozialamt, Agenturen für
Arbeit und sonstige Dienststellen der Bundesagentur für
Arbeit, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen,
Kreisagentur für Beschäftigung Landkreis Darmstadt-Dieburg,
u.a.
Konkret:
• Sie benötigen Hilfestellung beim ausfüllen Ihres
Formulars? Bitten Sie Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren
Sachbearbeiter um Hilfe!
• Sie verstehen Ihren Bescheid nicht? Lassen Sie sich den
Bescheid von Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem
Sachbearbeiter erklären!
• Sind Ihnen die Berechnungen unklar? Gehen Sie diese
gemeinsam mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem
Sachbearbeiter durch!
Sie möchten Ihren Bescheid überprüfen lassen?
Wir beraten Sie gerne
Donnerstags von 14.15 bis 15.30 Uhr
Sie möchten aktiv mitarbeiten?
Kommen Sie zu unseren Gruppetreffen
Donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr
Info 51 — 2. Auflage der Hartz IV-Fibel für Eltern und
Kinder.
Die Hartz-Gesetze sind in Darmstadt genauso kompliziert
wie überall in Deutschland. Auch hier gibt es Familien- und
Kinderarmut. Bei uns gibt es jetzt die aktualisierte
Darmstädter-Dieburger Hartz IV-Fibel für Eltern und Kinder,
2. Auflage. Sie macht die sog. Hartz-Gesetze nicht nur
verständlich für Darmstadt und den Landkreis ist sie der
Wegweiser durch die lokale Verwaltung, den sich anschließ
enden Gesetzesdschungel und das Beratungsangebot vor Ort.
Experten, interessierte Laien und Betroffene kommen nicht um
sie herum.
Bezug zum Selbstkostenpreis von 3,50 EUR über: Darmstädter
Sozialhilfegruppe, Schloßgartenplatz 5 oder Caritasverband
Darmstadt e.V. Allgemeine Lebensberatung, Heinrichstraße 32
A, 64283 Darmstadt, Telefon 06151.999-110.
REGELLEISTUNGEN BEI ALG II UND SOZIALGELD.
Alleinstehende und Alleinerziehende 345 EUR
Partner (§ 7 Abs. 3 Nr. 3: Ehe-, eheähnliche,
eingetragene Lebensgemeinschaft)
• beide volljährig 311 EUR + 311 EUR
• einer volljährig, einer minderjährig 345 EUR + 276 EUR
• Kinder von 0 bis 13 Jahre 207 EUR
• Kinder von 14 bis 18 Jahre 276 EUR
• Erwerbsfähige (Kinder 15 bis 24) 276 EUR
• im Eltern(teil) / Partnerhaushalt 276 EUR
• im eigenen Haushalt bei Umzug ohne Trägerzustimmung 276
EUR
• im eigenen Haushalt bei Umzug mit Trägerzustimmung wie
oben
Alleinstehende / Alleinerziehende oder Partner 345 EUR ❙ 311
EUR ❙ 276 EUR
|nach
oben|
MEHRBEDARF-WEM STEHT ER UNTER ANDEREM ZU?
• Schwangere:
17% von der Regelleistung erhalten Schwangere ab Beginn der
13. Woche (entsprechend der maßgeblichen Regelleistung,
z.B.: Alleinstehende = 59 EUR):
• Alleinerziehende:
- 1 Kind unter 7 Jahre: 36 % von 345 EUR = 124 EUR
- 1 Kind über 7 Jahre: 12 % von 345 = EUR 41 EUR
- 2 Kinder unter 16 Jahre: 36 % von 345 EUR = 124 EUR
- 2 Kinder, davon mindestens 1 Kind über 16 Jahre: 24 %
von 345 = EUR 83 EUR
- 3 Kinder: 36 % von 345 = EUR 124 EUR
- 4 Kinder: 48 % von 345 = EUR 166 EUR
- 5 Kinder und mehr: 60 % von 345 EUR = 207 EUR
Neue Höchstgrenzen
für Mieter in Darmstadt als PDF-Download
|nach
oben|
Info 50 — Personalausweis, geschickt beantragt.
Personen, die in Darmstadt Leistungen nach SGB II bzw. SGB
XII (z.B. ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung) beziehen,
können einen Personalausweis beantragen, ohne dafür
bezahlen zu müssen.
Das geht so: Neben einem aktuellen
Lichtbild und dem alten Personalausweis brauchen Sie einen
gültigen Bescheid von der ARGE Darmstadt, bzw. vom
Sozialamt. Den Bescheid legen Sie bei Antragstellung vor, er
wird auf seine Gültigkeit überprüft und anschließend
erhalten Sie den Abholschein für Ihren neuen
Personalausweis. Liegt also ein gültiger Bescheid über
Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII vor, sind alle sonstigen
Voraussetzungen für die Antragsstellung erfüllt, aber Sie
haben keinen gültigen Reisepass, dann entstehen Ihnen als
Bürger der Stadt Darmstadt keine Kosten für einen neuen
Personalausweis. Wenn Sie über einen gültigen Reisepass
verfügen, steht Ihnen kein ermäßigter Personalausweis zu, da
Sie sich mit Ihrem Reisepass ausweisen können. Leider
scheinen einige der zuständigen Beamten im Einwohnermeldeamt
den Begriff der Bedürftigkeit nicht verstanden zu haben. Bei
Erhebung von Kosten trotz Vorlage eines gültigen Bescheids
nach SGB II bzw. SGB XII empfiehlt es sich Widerspruch
einzulegen. Im Gegensatz zur Meinung dieser überforderten
Staatsdiener liegt die Kostenerstattung (in Darmstadt) bei
Vorlage eines gültigen Bescheids nicht in einem irgendwie
gearteten Ermessensspielraum. Die Kosten sind zu erlassen.
Info 48 — Zum angemessenen Umgang mit Behörden.
–Als Mensch in diesem Staat haben Sie ein Recht auf
Grundsicherung, falls Sie diese nicht selbst erbringen
können (z. B. bei Arbeitslosigkeit).
–Auch wenn Sie erwerbstätig sind, ALG I beziehen oder ihre
Rente bekommen, stehen Ihnen möglicherweise weitere
Leistungen (ergänzendes ALG II, Grundsicherung, usw.) zu.
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung usw. müssen
nicht zurückgezahlt werden.
–Haben Sie etwas Geld gespart, dann heißt das noch lange
nicht, dass sie das Angesparte erst vollständig aufbrauchen
müssen, bevor Sie einen Antrag auf öffentliche Leistungen
bzw. Zuschüsse stellen können.
–Wer auf seine verfassungsmäßig verbrieften Rechte
verzichtet, tut weder sich, noch dem Staat oder der
Gesellschaft etwas Gutes. Im Gegenteil. Also nehmen Sie Ihre
Rechte in Anspruch.
–Wir prüfen gern, ob Sie Ansprüche haben. Kostenlos.
Kommen Sie doch vorbei und bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
ZUM ANGEMESSENEN UMGANG MIT BEHÖRDEN.
Ein Brief vom Amt - ein Brief ans Amt.
Legen Sie sich Ordner für behördliche Korrespondenz an, in
denen Sie alles vom Amt sorgfältig abheften. Werfen Sie
unliebsame Post nicht einfach weg! Eine große Tasche, in der
Post aufbewahrt wird ist zwar ein Anfang, aber ein
sorgfältig geführter Ordner macht den Unterschied. Schreiben
Sie in die obere rechte Ecke das Eingangsdatum des Briefes.
Behalten Sie bei wichtigen Briefen auch den Umschlag und
heften Sie beide zusammen ab. An ihm lässt sich oftmals das
Bearbeitungsdatum der Post lesen, sodass rückdatierte Briefe
leicht enttarnt werden können. Lesen Sie den Brief langsam
und sorgfältig, ruhig auch mehrmals. So vermeiden Sie
Missverständnisse. Schreiben Sie einen Brief ans Amt,
vergessen Sie das Datum nicht. Nummerieren Sie die Seiten
durch (z. B.: 2/5 – Seite 2 von insgesamt 5 Seiten). Legen
Sie Unterlagen bei, dann zählen Sie sie im Anschreiben auf
und nummerieren Sie auch diese durch.
Verschicken Sie niemals Originale! Legen Sie dem Brief nur
Kopien bei. Auf Verlangen können Sie die Originale auf dem
Amt vorzeigen, doch wenn Sie gehen, nehmen Sie Ihre
Originale wieder mit. Schicken Sie nie unverlangt Unterlagen
zu. Das macht den Leuten auf dem Amt nur unnötig Arbeit.
Außerdem gehen viele Dinge, die Sie betreffen, das Amt gar
nichts an. Kopieren Sie jeden Brief ans Amt bevor Sie ihn
abschicken, und heften Sie ihn in Ihren Ordner. Das hilft
Ihnen vor Gericht Ihre Korrespondenz glaubhaft zu machen und
Sie behalten den überblick darüber, was Sie dem Amt bereits
geschickt haben.
Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Brief auch rechtzeitig
ankommt, dann geben Sie ihn am Empfang des Amtes ab und
bitten Sie das dortige Personal den Brief mit einem
Eingangsstempel zu versehen. Telefonate und persönliche
Vorsprachen auf dem Amt Telefonieren hat seine Vorteile –
oft können Probleme schnell und unbürokratisch gelöst
werden. Wenn Sie jedoch lieber in aller Ruhe prüfen wollen
was zu tun ist, dann bleiben Sie bei schriftlichem Verkehr
und bitten Sie Ihren Sachbearbeiter, Ihnen seine Anfrage
zuzusenden. Mit persönlichen Vorsprachen verhält es sich
ähnlich wie mit Telefonaten, nur dass mehr Zeit eingeplant
werden muss. Seien Sie lieber 15 min. früher als 5 min. zu
spät da, und bringen Sie die geforderten Unterlagen mit.
(Auch Originale, die können auf dem Amt kopiert werden.)
Bringen Sie jemanden zur Unterstützung /als Zeugen mit.
Stellen Sie sich auf Warten ein, bleiben Sie ruhig und
entspannt. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen von
Ihnen verlangt werden dürfen, dann sorgen Sie dafür, dass
man Ihnen ein Schriftstück (keinen Notizzettel) mitgibt oder
zuschickt, in dem die Unterlagen gefordert und aufgelistet
werden.
So wissen Sie genau was Sie zuschicken sollen und können
nichts vergessen. Sollte man von Ihnen etwas eingefordert
haben, das nicht notwendig ist oder eingefordert werden
darf, dann haben Sie es wenigstens schriftlich und können
dagegen besser vorgehen. Grundsätzliches: Bleiben sie immer
höflich und ruhig, auch wenn Ihnen nicht danach ist. Jeder
ist mal mit den Nerven runter. Haben Sie Verständnis, wenn
es Ihrem Gegenüber auf dem Amt auch nicht anders ergeht als
Ihnen. Seien Sie Diplomat in eigener Sache. Drohen Sie
nicht. Können Sie Ihr Ziel nicht erreichen, wird Ihnen das
mit Unhöflichkeiten auch nicht gelingen! Widersprüche und
juristische Wege sind hier erfolgsversprechender.
Bei Erstantrag auf Arbeitslosengeld 2 (ALG II)
brauchen Sie:
–Erstantrag bei der ARGE holen
–Erinnerungsblatt, was alles benötigt wird, bei der ARGE
holen
- Personalausweis
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Mietvertrag
- Mietquittung der letzten 3 Monate
- Heizkostennachweis
- Krankenkassennachweis
- Rentenversicherungsnummer/-nachweis
- Vermögensnachweis
Nachweis über Ihre Einkünfte/Einnahmen:
Kindergeld, Wohngeld, Lohnzettel, Renten, Unterhalt, UVG.
Die ARGE gibt Ihnen auch gern eine Aufzählung darüber, was
Sie mitbringen müssen.
Info 47 — Erwerbsfreibetrag.
Änderung des Freibetrages für Erwerbstätigkeit (§ 30 SGB
II)
Ab 1. Oktober erhalten ALG II Empfänger beim
Hinzuverdienst einen Freibetrag von 100 Euro plus 20% des
Bruttoeinkommens von 100 Euro bis 800 Euro 10% des
Bruttoeinkommens von über 800 Euro bis 1.200 Euro
(für Empfänger mit einem minderjährigen Kind im Haushalt
steigt die Grenze auf 1.500 Euro).
Das heißt, die ersten 100 Euro kann man komplett behalten.
Für weiteres Einkommen gibt es die zusätzlichen
Absetzbeträge.
Bei einem Hinzuverdienst von 400 Euro kann man demnach 160
Euro behalten.
Bei 800 Euro sind es 240 Euro ( 100 Euro + 20% von 700 Euro
= 140 Euro ) und
bei 900 Euro sind es 250 Euro ( + 10% von 100 Euro ).
Wichtig:
Diese Regelung tritt ab dem 1. Oktober erst mit einem
neuen Bescheid in Kraft. Es bedarf eines unregelmäßigen
Einkommens oder einer neuen Adresse oder irgendeiner
änderung in der ALG II Berechnung.
Auch wurden die Absetzbeträge ( z. B. für Werbungskosten,
Beträge für private Versicherungen, Beiträge zu
Riester-Rente ) § 11 SGB II durch einen Grundbeitrag in Höhe
von 100 Euro ersetzt.
Info 46 — Regelsatzkürzung durch Hartz IV.
Monatliche Aufwandbeträge zur Ermittlung der (Eck-)
Regelleistungen
(Stand 1. Januar 2005)
Von 345 Euro müssen alle Ausgaben für Ernährung,
Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf einschießlich
Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse des täglichen
Lebens bestreiten. Dazu gehören »in vertretbarem Umfang auch
Beziehungen zur Umwelt und eine teilnahme am kulturellen
Leben«. (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB
XII). Ferner müssen Sie nahezu alle Ausgaben für Kleidung
und Hausrat außer denen für die Erstausstattung für Wohnung
und Bekleidung bestreiten. Sie sind ab 2005 im Regelsatz
enthalten.
Nahrungsmittel, Getränke, Genussmittel:
132,51 Euro v. H. 38,41 Euro
Bekleidung und Schuhe:
34,08 v. H. 9,88 Euro
Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung:
26,83 Euro v. H. 7,78 Euro
Möbel, Energie, Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den
Haushalt und deren Instanhaltung:
27,73 Euro v. H. 8,04 Euro
Gesundheitspflege und Körperpflege:
13,19 Euro v. H. 3,82 Euro
Verkehr:
19,18 v. H. 5,56 Euro
Nachrichtenübermittlung:
22,35 Euro v. H. 6,48 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur:
38,66 Euro v. H. 1,20 Euro
Beherbergungs- und Gaststättenleistung:
10,31 Euro v. H. 2,99 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen:
20,16 Euro v. H. 5,84 Euro
Insgesamt:
345,00 Euro v. H. 100,00 Euro
Siehe Rubrik
Regelsätze Regelleistungen ab 1. Januar 2005 bei ALG
II und Sozialgeld.
Quelle: Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II )
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Leitfaden ALG II /
Sozialhilfe von A bis Z.
Buch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende: Brühl /
Hofmann
Info 45 — Grundsicherung — Welche Leistungen stehen mir
zu?
Durch die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hartz IV
Regelung ergeben sich einschneidende änderungen. Die
ehemalige Sozialhilfe, die meisten einmaligen Beihilfen und
die Arbeitslosenhilfe wurden abgeschafft. Nun gibt es dafür
die sogenannte Grundsicherung die sowohl das Sozialgeld als
auch das Arbeitslosengeld II beinhaltet.
Die Grundsicherung teilt sich in erwerbsfähige und nicht
erwerbsfähige Personen auf. Erwerbsfähige bekommen nach SGB
II ihr Geld von der Agentur für Arbeit. Nicht erwerbsfähige
Menschen (wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann)
erhalten nach SGB XII ihr Geld weiterhin vom Sozialamt.
Doch wir, die Darmstädter Sozialhilfegruppe, sind auch
weiterhin für alle Ratsuchende – egal ob Sozialgeld oder ALG
II, Berechnung der Ihnen zustehenden Ansprüche bzw.
kontrollieren der Bescheide oder alle anderen anstehenden
Fragen – da!
Siehe Rubrik
Regelsätze Regelleistungen ab 1. Januar 2005 bei ALG
II und Sozialgeld.
Info 43 — Gesundheitsreform: Was muss gezahlt werden?
Durch die am 01.01.2004 in Kraft getretene
Gesundheitsreform wird gesetzlich Versicherten kräftig in
die Tasche gegriffen. Menschen die viel Geld verdienen sind
meistens privat versichert. Sie müssen keine Praxisgebühr
und Zusatzkosten bei Medikamenten zahlen. Die Einnahmen der
gut verdienenden Privatversicherten fehlt in der
Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten, deshalb
funktioniert das System immer weniger und wird teurer.
Was muss gezahlt werden?
Sozialhilfeempfänger müssen 2% ihres Einkommens für
Praxisgebühren, Medikamente, Krankenhauskosten und Kuren
zuzahlen. Das sind 71,28 Euro im Jahr.
Wer chronisch krank ist, bezahlt nur 1% des Einkommens.
Das sind 35,64 Euro im Jahr. Um als chronisch Kranker
anerkannt zu werden, muß man sich bei seiner Krankenkasse
einen Vordruck für ein ärztliches Attest abholen. Der
Sozialhilfebescheid muß als Einkommensnachweis vorgelegt
werden.
Hat man die 71,- Euro bzw. 35,50 Euro an Praxis-,
Medikamentengebühren usw. bezahlt, wird man von weiteren
Zahlungen freigestellt. Dafür muss man aber alle Quittungen
und Kassenzettel bei der Krankenkasse vorlegen. Wer die
Quittungen verschlampt, muss weiter selbst zahlen! Wichtig
ist, dass auf den Quittungen immer genau vermerkt ist, ob
das Medikament rezeptpflichtig ist. Um doppelte
Praxisgebühren zu vermeiden, sollte man sich vor dem Besuch
eines Facharztes immer erst eine überweisung des Hausarztes
geben lassen (außer Zahnarzt). Vollkommen abgeschafft hat
die Bundesregierung das Entbindungsgeld, die Bezahlung von
Brillen, das Sterbegeld und die Kosten für die
Sterilisation.
Info 42 — Ist gesunde Ernährung mit Sozialhilfe möglich?
Ernährung soll sicherstellen, daß sich die Zellen des
Körpers aus »vollen Regalen« bedienen können. Wenn
beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe fehlen können
ganze »Produktionszweige«lahmgelegt werden. Gerade sie
werden an zentralen Schaltstellen benötigt. Und wenn sie
fehlen, ist das, als ob im Stadtverkehr die Ampeln alle auf
Rot springen.
ERNÄHRUNG UND ARMUT:
Gesunde Ernährung ist auch eine Frage des Geldes.
Versuchen Sie doch einfach mal Ihre Ernährung
(Nahrungsmittel, Getränke und Verzehr außer Haus) in Höhe
des Sozialhilferegelsatzes zu halten:
Haushaltsvorstand und Alleinstehende:
€ 140,18 mtl. oder € 4,61 tgl. Haushaltsangehörige bis 6
Jahre
€ 70,33 mtl. oder € 2,31 tgl. bei Alleinerziehenden
€ 76,94 mtl. oder € 2,53 tgl. Haushaltsangehörige von 7 bis
13 Jahre
€ 91,10 mtl. oder € 2,99 tgl. Haushaltsangehörige von 14 bis
17 Jahre
€ 126,02 mtl. oder € 4,14 tgl. Haushaltsangehörige über 18
Jahre
€ 112,34 mtl. oder € 3,69 tgl.
REICHE UND ARME:
Wellness / überlebenskampf.
Goldzähne / Zahnlücken.
Massagen / Verspannungen.
Medikamente / Schmerzen.
Vorsorgekur / Bleiben zu Hause.
Brille / Gucken in die Röhre.
Hörgerät / Kriegen nichts mehr mit?
Info 41 — Sozialhilfe-Erhöhung bleibt hinter der
Inflationsrate zurück.
Um zwei bis drei Euro steigen zum 1. Juli 2003 die
Sozialhilfe-Regelsätze. Das Existenzminimum im Rahmen der
Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt für einen
Haushaltsvorstand künftig 297 Euro. Davon muß der
Lebensunterhalt (ohne Miete aber einschließlich Stromkosten)
bestritten werden. Damit bleibt auch in diesem Jahr die
Erhöhung der Sozialhilfe hinter der Inflationsrate zurück.
Das bedeutet einen erneuten Kaufkraftverlust für
diejenigen, deren Einkommen ohnehin nicht zum Auskommen
reicht. Die Umverteilung von gesellschaftlichen Reichtum von
armen Menschen zu denen, die sowieso schon mehr als genug
haben, geht unverändert weiter. Nicht nur die Gehälter von
Spitzenmanagern stiegen die letzten Jahre um bis zu 458 %,
auch die aktuelle Steuerreform ab 2004 bringt den
Spitzenverdienern Steuererleichterungen von mehreren tausend
Euro jährlich, während Menschen mit geringen Einkommen nur
einige mickrige Euros weniger zahlen müssen.
Dabei sind es gerade Sozialhilfeberechtigte und
Geringverdiener, die durch fehlendes Geld zunehmend vom
gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden: Durch
Steuersenkungen für die Reichen ist weniger Geld in den
Staatskassen. Dann wird an staatlichen Aufgaben gespart:
Stadtbüchereien geschlossen (Frankfurt am Main), Gelder für
Jugendhäuser gekürzt, Einsparungen bei der
Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenhilfe abgeschafft,
Sozialer Wohnungsbau eingestellt und noch vieles mehr.
Die Gutverdiener trifft dies alles wenig, sie versichern
sich privat, kännen sich ihre Bücher kaufen und brauchen sie
nicht zu leihen, können sich leisten ihre
Gesundheitsversorgung zu bezahlen. Kurzum: Reiche können
sich einen armen Staat leisten. Sie leiden ja nicht
darunter.
Deshalb müssen die Betroffenen dieser Sozialkürzungen
Widerstand dagegen organisieren, denn ohne Protest wird
alles noch schlimmer werden. Nur durch organisierten
Widerstand in Initiativen, nur gemeinsam kännen wir etwas
erreichen. Daher laden wir Sie recht herzlich ein, bei uns
in der Darmstädter Sozialhilfeinitiative mitzuarbeiten.
Info 40 — Sozialhilfe: Wann? Wie? Wo?
Sozialhilfe kann in finanziellen Notlagen beantragt
werden, wie z. B:
Arbeitlosigkeit, Alleinerziehung (Mütter, Väter, auch
minderjährig), dauerhaft eingeschränkter Arbeitskraft,
Behinderung, geringem Arbeitseinkommen und
Sozialhilfeberechnung:
+ Regelsatz pro Person
+ Miete und Heizkosten
= Summe des Bedarfs
Angerechnet werden alle Einkommen, wie z. B:
Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld bzw. -
hilfe, Rente oder Arbeitseinkommen. Falls ein Restbetarg
bleibt, wäre dies der zu gewährende Sozialhilfebetrag. Neben
dem Einsatz des Einkommens wird verlangt, dass das Vermögen
verbraucht bzw. veräußert wird, bevor Sozialhilfe
beansprucht werden kann. Ausgenommen ist lediglich nicht
verwertbares Vermögen und Schonvermögen (z. B.
Haushaltsvorstand 1.279 Euro)
WICHTIG: Erziehungsgeld und Pflegegeld (für Angehörige 1.
Grades) darf nicht als Einkommen angerechnet werden.
WO BEANTRAGE ICH SOZIALHILFE?
Magistrat der Stadt Darmstadt, Sozialamt, Frankfurter
Straße 71, 64293 Darmstadt. Dort gibt es als Anlaufstelle
die Erstberatung (öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8:00
Uhr bis 17:00 Uhr)
Zur Erstberatung müssen Sie persönlich vorsprechen und
Ihren Personalausweis mitbringen. Nach der Erstberatung wird
Ihnen ein Sozialarbeiter zugeteilt, mit dem Sie einen
Gesprächstermin vereinbaren können. Sollte sich nach
mehrmaligem Versuch diese Telefonnummer zu erreichen niemand
melden, so erreichen Sie über die Rufnummer 131 die
Stadtverwaltung. Dort können Sie sich mit den zuständigen
Sachgebietsleiter verbinden lassen. Wir empfehelen Ihnen,
Anträge auf laufende oder einmalige Leistungen nach BSHG
immer schriftlich zu stellen (Kopie für eigene Unterlagen
nicht vergessen).
WAS KANN ICH ALLES FRAGEN?
Sie können grundsätzlich alles fragen, da Sie ein Recht
aus Beratung haben. Das Sozialamt muss Sie beraten - § 9
BSHG - und Ihnen alle weiteren Schritte nennen, um Ihr Recht
auf Sozialhilfe zu überprüfen. Diese wären u.a. Anträge
stellen, benötigte Unterlagen vorlegen. Sie bekommen einen
Vordruck, der die nötigen Informationen enthält.
In akuten Notlagen kann man Unterlagen auch nachreichen
und das Sozialamt muss sofortige Hilfe leisten. Wenn Sie auf
ein Schreiben oder einen Antrag länger als 3 Monate keine
Rückmeldung bekommen haben, gibt es die Möglichkeit einer
Untätigeitsklage (Verwaltungsgericht).
Info 38 — Einmalige Leistungen.
Wenn Sie Sozialhilfe bekommen können Sie folgende
einmalige Leistungen beantragen: Befreiung von Fernseh- und
Rundfunkgebühren (GEZ).
Einen Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren beim Pförtner
im Stadthaus, Frankfurter Straße 71 abholen und ausfüllen.
Unter Telefon: 06151.13 25 23 oder 06151.13 21 81 einen
Termin vereinbaren oder hier als Download abrufen.
Bescheinigung zur
Vorlage bei der GEZ als PDF-Download
Telefongebührenermäßigung:
Mit der erteilten GEZ-Befreiung in den Telekon-Laden gehen
und die Ermäßigung der Telefongebühren beantragen. Ermäßigt
sind die Gebühren der Telefongespräche, die über die Telekom
geführt werden. Ermäßigte Monatskarte für die HEAG wird wie
die GEZ-Befreiung beantragt.
KOSTEN BEI KLASSENFAHRTEN:
Beim Schulsekretariat rechtzeitig (6 Wochen vorher) einen
Antrag auf »Gewährung einer Beihilfe zur Finanzierung von
Klassen- und Studienfahrten« abholen und ausfüllen, und dort
wieder abgeben. Dann erfolgt die Zusage oder Ablehnung des
Schulamtes. Bei einem ablehnenden Bescheid einen Antrag auf
die übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen. Auch ein
eintägiger Ausflug wird erstattet.
SCHULBEIHILFE:
Auf Antrag vor Schuljahresbeginn 30,68 Euro. Auch für
Schultüte und Schulranzen werden Beihilfen gewährt. Kosten,
die die Pauschale von 30,68 Euro überschreiten werden auf
Antrag und mit Nachweis von der Schule ebenfalls erstattet,
z. B. zusätzlich geforderte Schulmaterialien.
Essensgeldermäßigung für den Kindergarten und Hort (Siehe Info 37 ///). Kosten für die
Wohnungsrenovierung: wenn diese laut Mietvertrag notwendig
ist.
ACHTUNG:
Personen ab 65 Jahren erhalten über das Darmstädter
Seniorenticket extra Ermäßigungen. Informationen unter:
Telefon, 06151.13 24 14 oder
06151.13 25 05. Dieses Info kann nur einen überblick
geben. Bei weiteren Fragen besuchen Sie uns! Siehe Rubrik das Team.
Info 37 — Übernahme von Essenskosten in Kindergärten und
-horten.
Ihr Kind besucht eine Tageseinrichtung und nimmt dort ein
warmes Mittagessen ein. Die Essenskosten werden von
Sozialamt auf Antrag zu zwei Dritteln übernommen. Der Antrag
muss von den Eltern bei ihrem Sachbearbeiter beim Sozialamt
gestellt werden. Sobald das Sozialamt eine Zusage zur
Kostenübernahme erteilt hat, wird der Gesamtbetrag vom
Sozialamt an die Kindertagesstätte gezahlt. Ein Drittel, das
Ihre Kostenbeteiligung darstellt, wird bei der monatlichen
Zahlung der Sozialhilfe an Sie einbehalten. Dieses Drittel
entspricht dem im Regelsatz für das Mittagessen vorgesehenen
Betrag, also Ihrer Ersparnis gegenüber der eigenen
Verpflegung des Kindes.
Info 36 — Mitwirken in der Sozialhilfegruppe.
Ohne Unterstützung steht man auf dem Sozialamt manchmal
ganz schön alleine da. Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?
Wie berechnet sich die Sozialhilfe? Was kann ich an Hilfe
beantragen? Was darf das Sozialamt von mir verlangen? Muss
ich Sozialhilfe später zurückzahlen?
Fragen, die in einer Gruppe mit anderen
Sozialhilfeberechtigten viel besser zu klären sind. Hier
gibt es Tipps & Tricks, konkrete Hilfe und auch die
Planung von politischen Kampagnen zur Verbesserung und
Erhöhung der Sozialhilfe.
Einiges haben wir schon erreicht:
- Die 33% Ermäßigung auf die Heag-Monatskarten.
- Die Erhöhung der Schulbeihilfe auf 30 Euro.
- Die Einführung der monatlichen Kleidergeldpauschale.
Siehe Rubrik
Regelsätze Regelleistungen ab 1. Januar 2005 bei ALG
II und Sozialgeld.
Mitmachen lohnt sich also nicht nur für den eigenen Kopf,
auch anderen ist damit geholfen. Einfach mal zu einem Kaffee
vorbeikommen, jeden Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr in der
Caritas-Sozialstation, Darmstadt, Schloßgartenplatz 5.
Wir freuen uns auf Euch!
Info 35 — Neue Höchstbeträge für die Mieten in Darmstadt
ab 07.11.2006
Infolge unseres unermüdlichen Einsatzes (und des
BSG-Urteils vom 07.11.2006) wurde die Angemessenheit von
Wohnraum in Darmstadt dem örtlichen Wohnungsmarkt angepasst,
sprich angehoben. Die neuen Miethöchstgrenzen: Weiterhin
gilt, im Einzelfall sind auch höhere Unterkunftskosten (z.B.
Miete) angemessen, wenn begründeter Bedarf besteht. Nur in
Darmstadt gilt außerdem: Bei Alleinerziehenden, allein
erziehenden Schwangeren und Schwangeren wird ein
zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.
Wohngeldtabelle
(für Darmstadt) als PDF-Download.