Regelsätze bei ALG II, Sozialgeld und Grundsicherung ///
Regelleistungen Arbeitslosengeld ab 01.07.2009: Hier geht's um Geld.
- Alleinstehende und Alleinerziehende = 359 Euro.
- Partner (§ 7 Abs. 3 Nr. 3: Ehe-, eheähnliche, eingetragene
Lebensgemeinschaft):
beide volljährig = 323 + 323 Euro
einer volljährig, einer minderjährig = 359 + 287 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahre = 215 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahre = 251 Euro
- Kinder von 14 bis 17 Jahre = 287 Euro
- Erwerbsfähige (Kinder: 15 bis 24 Jahre):
- im Eltern(teil) / Partnerhaushalt = 287 Euro
im eigenen Haushalt bei Umzug ohne Zustimmung des Trägers = 287
Euro
im eigenen Haushalt bei Umzug mit Zustimmung des Trägers
wie oben Alleinstehende / Alleinerziehende oder Partner = 359/323/287
Euro
Regelleistungen Arbeitslosengeld ab 01.07.2008: Hier geht's um Geld.
- Alleinstehende + Alleinerziehende = 351 Euro.
- Partner (§ 7 Abs. 3 Nr. 3: Ehe-, eheähnliche, eingetragene Lebensgemeinschaft):
beide volljährig = 316 + 316 Euro
einer volljährig, einer minderjährig = 351 + 281 Euro
- Kinder von 0 bis 13 Jahre = 211 Euro
- Kinder von 14 bis 17 Jahre = 281 Euro
- Erwerbsfähige (Kinder: 15 bis 24 Jahre):
- im Eltern(teil) / Partnerhaushalt = 281 Euro
im eigenen Haushalt bei Umzug ohne Zustimmung des Trägers = 281 Euro
im eigenen Haushalt bei Umzug mit Zustimmung des Trägers
wie oben Alleinstehende / Alleinerziehende oder Partner = 351/316/281
Euro
Bei Fragen zu aktuellen Mietobergrenzen, Umzügen und Mietübernahmen
nutzen Sie bitte unser Beratungsangebot Donnerstags, 14.15 – 15.30 Uhr.
Caritas Sozialstation, Gemeindesaal der kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth,
Schloßgartenplatz 5 (Martinsviertel), 64289 Darmstadt.
Für einmalige Leistungen sind vorgesehen.
Haushaltsvorstand: 48,00 Euro. Partner in Bedarfsgemeinschaft: 43,50 Euro.
Kinder bis 6 Jahren: 44,00 Euro. Kinder 7 bis 13 Jahre: 14,00 Euro.
Kinder 14 bis 17 Jahre: 9,00 Euro.
- Dies soll beinhalten: Vorheriges Kleidergeld von 28,12 Euro,
Schulbeihilfe 30,00 Euro, Einschulung 75,00 Euro, jährliches Weihnachtsgeld 65,00 Euro.
- Besondere Anlässe: Taufe, Heirat, Todesfall, Kommunion,
Renovierung der Wohnung, Waschmaschine, Herd, Möbel,
Fernseher, Staubsauger, Verhütung, Zuzahlung beim Arzt etc.
Diese Leistungen wurden vorher zusätzlich bezahlt.
- Beispiele für Regelsatzkürzung: Erwachsene 2 x 43,50 Euro = 87,00 Euro
2 Kinder 13 Jahre und 15 Jahre 14,00 Euro und 9,00 Euro = 23,00 Euro.
Zwischensumme: 110,00 Euro.
- bisheriges Kleidergeld: 4 x 28,12 Euro = 112,48 Euro.
Kürzung der Regelleistung um 2,48 Euro, dabei wurden keine weiteren einmaligen Leistungen
berücksichtigt.
- Alleinerziehende 1 x 48,00 Euro = 48,00 Euro.
2 Kinder von 8 Jahre und 14 Jahre 9,00 Euro und 14,00 Euro = 23,00 Euro.
Zwischensumme: 71,00 Euro.
- bisheriges Kleidergeld: 3 x 28,12 Euro = 84,36 Euro.
Kürzung der Regelleistung um 13,36 Euro.
Die Regelsatz (Erhöhung) Erniedrigung!
Mit der neuen Hartz IV Regelung und den neuen Regelleistungen soll scheinbar jeder mehr Geld zur Verfügung haben.
Dies ist aber nur oberflächlich betrachtet so, denn wie Sie an den
o.g. Beispielen ersehen können (und dies sind nur 2 Beispiele),
hat man nicht mehr, sondern sogar weniger Geld als dies letztes
Jahr noch der Fall war. Und wir wissen doch alle, dass das
Geld die ganze Zeit schon nicht ausreichend war und nun durch
die Streichung der einmaligen Leistungen erst recht nicht mehr
bis zum Ende eines Monates reichen kann.